Die CDU Rhein-Erft hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf informiert und im Zusammenhang mit einem in der Medienberichterstattung thematisierten Ermittlungsverfahren Unterstützung bei der Aufklärung angeboten.
Bei einer internen Überprüfung wurde festgestellt, dass von mindestens zwei der Beschuldigten in der Vergangenheit Spenden an die CDU Rhein-Erft erfolgt sind. Verletzungen des Parteiengesetzes durch die Spenden sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht erkennbar. Dennoch soll in dieser Angelegenheit vollständige Transparenz hergestellt werden. Romina Plonsker: „Die CDU Rhein-Erft ist entsetzt über die öffentlich bekannt gewordenen Vorwürfe der Schleuserkriminalität gegen verschiedene Verdächtige. Die Vorwürfe sind schwerwiegend und sie verlangen nach einer umfassenden Aufklärung.“
Die bisherige interne Prüfung innerhalb der CDU Rhein-Erft hat ergeben, dass es aus dem Kreis der Verdächtigen in den letzten zehn Jahren drei Spenden an den Kreisverband in einem Umfang von insgesamt 12.500 Euro gegeben hat. Nach den Vorgaben des Parteiengesetzes sind diese Spenden wegen ihrer jeweiligen Höhe unterhalb des Grenzwertes von 10.000 Euro nicht veröffentlichungspflichtig. Gleichwohl ist es dem Kreisverband ein Anliegen, Transparenz herzustellen.
Bei den in der internen Prüfung festgestellten Spenden handelt es sich um folgende Einzelspenden:
13.08.2020: 8.000 €
09.06.2022: 2.500 €
21.12.2023: 2.000 €
Die in der Berichterstattung vom KSTA vom 8. Mai 2024 genannte Spendensumme von rund 15.000 EUR im Jahr 2022 ist nicht zutreffend.
Romina Plonsker: „Um unseren Beitrag zur Aufklärung zu leisten, haben wir uns entschlossen, eine zusätzliche externe Prüfung der Zahlungen durch eine Rechtsanwaltskanzlei durchzuführen. Die entsprechende Dokumentation wird den Ermittlungsbehörden unmittelbar zur Verfügung gestellt. Aus Gründen äußerster Vorsorge haben wir darüber hinaus unverzüglich dafür Sorge getragen, dass die Gesamtsumme über ein anwaltliches Anderkonto separiert und treuhänderisch dokumentiert werden wird. Auch diese Dokumentation soll den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Wir halten uns an Recht und Gesetz.“
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