Landrat

Die CDU stellt den (von den Bürgern gewählten) hauptamtlichen Landrat des Rhein-Erft-Kreises, der sowohl erster Repräsentant sowie Behördenchef des Kreises ist, sowie den (vom Kreistag gewählten) Ersten stellvertretenden Landrat, den hauptamtlichen Landrat vornehmlich bei repräsentative Aufgaben sowie in der Sitzungsleitung des Kreistages vertritt.