Lennart Höring wechselt von Rhein-Erft nach Rhein-Berg

22.11.2018

CDU-Kreisgeschäftsführer geht zu seinem Heimatkreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis.

Lennart Höring (42) wechselt nach 2 ½ Jahren hauptamtlicher Tätigkeit als Kreisgeschäftsführer der CDU Rhein-Erft in die gleiche Position seines Heimatkreisverband der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis.Der dortige Geschäftsführer wechselt zum Jahreswechsel zur CDU Essen. Der Vorstand der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis hat Höring am Montagabend einstimmig gewählt, die Landespartei als Arbeitgeber dem Wechsel nun zugestimmt.

Lennart Höring wird seine Wirkungsstätte in Frechen mit einem lachenden und einem weinenden Auge verlassen: „Ich freue mich natürlich auf die neue Aufgabe in meiner Heimatstadt, denke aber sehr gerne an die vergangenen zweieinhalb Jahre im Rhein-Erft-Kreis zurück. Ich bin dankbar für die Chance, die man mir hier gegeben hat und die freundliche Aufnahme in die Unionsfamilie im Rhein-Erft-Kreis. Ich werde viele Menschen hier vermissen. Neben den vielen motivierten ehrenamtlichen Mitgliedern allen voran auch die Kolleginnen und Kollegen im Helmut-Kohl-Haus. Meinen „beiden“ Kreisvorsitzenden Gregor Golland und Frank Rock danke ich für das Vertrauen in mich und die gute Zusammenarbeit“.

CDU-Kreisvorsitzender Frank Rock MdL bedauert den Weggang von Lennart Höring: „Ich habe sowohl während meines Landtagswahlkampfes als auch meines nun ersten Jahres als Kreisvorsitzender immer gut und gerne mit Lennart Höring zusammengearbeitet, auf den ich mich immer verlassen konnte. Ich kann seinen Wechsel in seine Heimatstadt persönlich nachvollziehen und wünsche ihm für seine dortige Tätigkeit alles erdenklich Gute.“

Die Gremien der CDU-Kreispartei wurden über den Wechsel informiert. Auch mit der Landespartei als Arbeitgeber ist Rock im Gespräch: „Ich möchte möglichst bald eine Nachfolge für Lennart Höring finden und bin mit der Landespartei hierzu im Gespräch“. Das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung liegt beim Kreisvorstand der CDU Rhein-Erft, die Anstellung erfolgt dann im Einvernehmen zwischen Kreis- und Landesverband durch den Landesverband.