Acht Minuten, die über Leben und Tod entscheiden können

02.07.2024

Investition und Innovation für den Rettungsdienst im Rhein-Erft-Kreis

Acht Minuten – mehr Zeit sollte im Notfall nicht vergehen, wenn Hilfebedürftige einen Rettungswagen brauchen, sei es bei Unfällen oder bei plötzlichen lebensbedrohlichen Erkrankungen. Mit dem flächendeckenden Ausbau des Rettungsdienstes seit 1974 haben sich als allgemeiner rettungsdienstlicher Standard in Nordrhein-Westfalen Hilfsfristen von acht Minuten in städtischen Bereichen und bis zwölf Minuten in ländlichen Bereichen ergeben.

Gudrun Baer, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion: „Die Sicherheit und Gesundheit der Patienten und des Personals stehen für uns immer an erster Stelle. Wir erreichen bei der Notfallrettung ohne Notarzt in 90 Prozent der Fälle die Patienten in acht Minuten, ein qualitativ hoher Standard.“

Der Rhein-Erft ist verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Dazu unterhält der Kreis eine Leitstelle für den Rettungsdienst, die gleichzeitig Leitstelle für den Feuerschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ist.

Eine Aktualisierung des seit 2016 geltenden Rettungsdienstbedarfsplan ist nun auf rund 250 Seiten durch die Kreisverwaltung in Abstimmung mit zahlreichen betroffenen Akteuren erarbeitet worden. Neben Investitionen in zusätzliche Stellen und Fahrzeuge, finden sich insbesondere Innovationen des medizinisch-technischen Fortschritts wider, sowie die Erfahrungen in der Flutkatastrophe 2021.

Die Einsatzzahlen sind in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Waren es 2016 noch 87399 Anrufe über die 112, so waren es im Jahre 2023 rund 132.000. Eine Steigerung von 51 Prozent.

Um die wachsenden Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst und um die Aufgaben möglichst effizient erfüllen zu können, werden eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt, bspw.:

- Aufbau eines Ersthelfersystems (Ersthelfer-App)
- Anschluss an das Telenotarztsystem-West
- Erweiterung von 24/7-Rufbereitschaften
- Einführung der mobilen/digitalen Erfassung von Einsatzdaten/Rettungsdienstprotokollen mit Dokumentations- und Auswertesystem

„Auf Intention der CDU-Kreistagsfraktion hatte die Koalition aus CDU, Grüne und FDP im Jahre 2021 einen Prüfauftrag auf den Weg gebracht, wie die notfallmedizinische Versorgung im Kreisgebiet noch besser aufgestellt werden kann“, so Gudrun Baer und freut sich: „Mit der Umsetzung des Telenotarztsystems in die Versorgungsstrukturen des Rhein-Erft-Kreises wird Digitalisierung dort angewendet, wo es möglich und sinnvoll ist.“