Kreisvorsitzender Frank Rock zum Urteil des Verfassungsgerichtes

20.12.2019

-Stichwahl bei Bürgermeisterwahl-
„Ich hätte den Wegfall der Stichwahl begrüßt, denn in der Abwägung der Argumente überwiegt der Vorteil, eine Wahl nicht zu wiederholen und die Menschen nicht nochmals an die Urne zu rufen. Auch ich bin als Direktkandidat im Wahlkreis 6 REK für den Landtag gewählt worden und habe ohne 50 % plus einen Auftrag erhalten. Die Kosten für die Kommunen und auch für die Parteien stehen in meinen Augen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Und das hat für mich überhaupt nichts mit wahltaktischen Überlegungen zu tun. Jetzt müssen wir das Urteil akzeptieren und die Wahl der Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister direkt mit 50 % gewinnen oder dann in der teuren Stichwahl.“