Pressemitteilung



 
03.11.2008
Antrag der Elsdorfer CDU-Fraktion zur Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
Pläne sind zum Elsdorfer Nachteil

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit großer Sorge verfolgt die CDU-Fraktion die derzeitige öffentliche Diskussion um die zukünftige Entwicklung der Erftland Wohnungsgesellschaft und die diesbezüglich in dieser Woche beschlossenen Ratsentscheidungen in Kerpen und Bergheim. Demnach ist nun – nachdem vor einigen Wochen der Rat der Stadt Bedburg in gleicher Richtung entschieden hatte - eine Mehrheit der Gesellschafter dafür, eine größere Anzahl von Wohnungen, die Rede ist derzeit von ca. 400 Wohneinheiten, zu veräußern, damit die Gesellschaft ´gesund schrumpft´ , d.h. die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen finanzieren und die Verpflichtungen der Erftland-Holding GmbH ablösen kann, um dauerhaft auf dem Wohnungsmarkt Bestand zu haben.

Diese Entscheidungen sind sicherlich bei rein betriebswirtschaftlicher Betrachtungsweise angemessen und kaufmännisch nachvollziehbar, zumal mehrere Gutachter diesbezüglich geraten hatten, sind aber aus Elsdorfer Sicht nicht zu vertreten, da –nach bisherigen uns vorgestellten Plänen - der Wohnungsbestand in Elsdorf zu rund 80% betroffen wäre. Die in der gemeinsamen Arbeitsgruppe der vier betroffenen Kommunen gefundene Übereinkunft, die besonderen Belange der Gemeinde Elsdorf bei den geplanten Veräußerungen zu berücksichtigen, ist nach unserem Kenntnisstand in den aktuellen Ratsbeschlüssen in Kerpen und in Bergheim nicht bzw. nicht genügend und vor allem nicht verbindlich geregelt, so dass nun zu befürchten ist, dass gerade bei den jetzt anstehenden Verkäufen Wohnungspakete ´geschnürt ´ werden, die insbesondere Elsdorfer Mieter nachteilig betreffen werden . Die Erftland Wohnungsellschaft kann nicht hauptsächlich in Elsdorf ´gesund schrumpfen´.

Die Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH wurde von den vier Kommunen Kerpen, Bergheim, Bedburg und Elsdorf seinerzeit gegründet mit der Absicht, gute und preiswerte Wohnungen in der Region für Familien anzubieten. Dies wird nun ist Elsdorf in Zukunft kaum möglich sein, so unsere Befürchtungen.

Auf dem Wege der Dringlichkeit möge der Rat der Gemeinde Elsdorf wie folgt beschließen:

Die Vertreter der Gemeinde Elsdorf im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH und der Erftland Holding GmbH werden vom Rat der Gemeinde Elsdorf angewiesen, keinen Veräußerungen zuzustimmen, die in besonderem Maße Wohnungen auf dem Elsdorfer Gemeindegebiet betreffen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister der Gemeinde Elsdorf beauftragt, mit den Gesellschaftern der Städte Kerpen, Bergheim und Bedburg und der Geschäftsführung der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH dahingehend zu verhandeln, dass der Elsdorfer Wohnungsbestand bei etwaigen Verkäufen nicht mehr betroffen wird wie der Wohnungsbestand in den anderen drei Kommunen, d.h. dass die zum Verkauf anstehende Wohnungspakete so zusammengestellt werden, dass alle vier Kommunen gleichermaßen betroffen sind und nicht Elsdorfer Wohnungen in höherem Maße veräußert werden.

Dieser Ratsbeschluss knüpft inhaltlich an den bisher diesbezüglich getroffenen Ratsbeschluss an (Anweisung an die Vertreter in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat), hebt diesen Beschluss aber auf.

Mit freundlichem Gruß

H.-Th. Schmitz

Fraktionsgeschäftführer