Ferienjobs für Jugendliche bleiben anrechnungsfrei
Bezüge aus Arbeitslosen- oder Sozialgeld werden künftig nicht mehr gekürzt, wenn Kinder aus einer Familie mit Arbeitslosen- oder Sozialgeldbezug in den Ferien selbst Geld verdienen wollen. Diese gute Nachricht für junge Leute kann der Bundestagsabgeordnete aus dem Rhein-Erft-Kreis Willi Zylajew (CDU) zu Beginn der Ferienzeit verkünden. Voraussetzung dafür ist, dass der Ferienjob nicht länger als vier Wochen im Jahr ausgeübt wird und der Verdienst weniger als 1.200 Euro im Jahr beträgt. Außerdem dürfen die Schüler nicht älter als 25 Jahre alt sein. Willi Zylajew, unter anderem Mitglied der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hatte sich nachdrücklich für diese Neuregelung eingesetzt. „Jugendliche werden so motiviert, Anschaffungen durch ihre eigene Arbeitsleistung zu erwirtschaften, da sie mehr Geld in der Tasche haben. Schülerinnen und Schüler können sich so mit ihrem selbst hinzuverdienten Geld bestimmte Wünsche finanzieren, wie zum Beispiel ihren Führerschein," begründet der Abgeordnete aus Hürth seine Haltung. Dies stärke das Selbstbewusstsein der Jugendlichen in die eigene Leistungsfähigkeit. Zudem würden die Jugendlichen an die Arbeitswelt herangeführt und sammelten erste Praxiserfahrungen. „Damit die betroffenen Familien bereits in diesen Sommerferien davon profitieren war es wichtig, diese Regelung schon vor der Neuregelung der generellen Hinzuverdienstgrenzen im Herbst zu beschließen," erklärt Zylajew. Die christlich-liberale Regierung habe zügig gehandelt. Pünktlich zum Beginn der Sommerferien tritt die Verordnung in Kraft. Bislang wurde das von Schülern verdiente Geld ab einem Betrag von 100 Euro als Einkommen auf die Arbeits- und Sozialgeldbezüge der Familie angerechnet. Dies führte einerseits zu weniger Leistungsbezügen in den Familien. Andererseits wurde die grundsätzliche Bereitschaft vieler Jugendlichen, durch Ferienjobs selbst etwas Geld zu verdienen, gebremst.
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