Pressemitteilung



 
25.05.2010
Einspruch gegen Google Street View Musterwidersprüche stehen kostenlos zur Verfügung
Michael Arntz, Kreisgeschäftsführer der CDU Rhein-Erft.
Michael Arntz, Kreisgeschäftsführer der CDU Rhein-Erft.
Der Internetanbieter „Google" will zukünftig auch für Deutschland detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst "Google Street View" mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend will "Google Street View" die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen.

„Die Menschen im Rhein-Erft-Kreis sind beunruhigt durch die Einführung von ‚Street View'", erklärt Michael Arntz, Kreisgeschäftsführer der CDU Rhein-Erft. „Viele Bürgerinnen und Bürger fürchten, dass durch diesen Dienst ihre Privatsphäre verletzt wird."

Wer sich schützen will, kann gegen die Veröffentlichung von Bildern seines Hauses bei Google Street View Widerspruch einlegen. „Ich empfehle den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können." so Arntz.

Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden: Per E-Mail an ‚streetview-deutschland@google.com‘ oder per Briefpost an Google Germany GmbH, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.

Entsprechende Musterwidersprüche stehen auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz kostenlos unter www.bmelv.de zur Verfügung. Nähere Informationen gibt es auch über das Bürgertelefon der CDU Rhein-Erft unter 0800 2387378 (gebührenfrei).

 

Widerspruch Google Streetview

Die CDU Rhein-Erft hat ein eigenes Formular entwickelt, um Ihnen den Widerspruch gegen Google Streetview zu vereinfachen.

> Formular herunterladen

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