Pressemitteilung



 
07.05.2010
Beweislastumkehr für das Rheinische Braunkohlenrevier prüfen Willi Zylajew hat sich an Ministerpräsident Rüttgers gewandt „Die Frage der Beweislastumkehr muss geprüft werden", meint der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion, Willi Zylajew. Er hat sich daher an Ministerpräsident Jürgen Rüttgers mit der Bitte gewandt, Änderungsmöglichkeiten des Bundesberggesetzes rechtlich prüfen zu lassen. Bisher liegt die Beweislast für einen Bergschaden durch Braunkohlentagebaue bei den betroffenen Eigentümern. D.h., der Betroffene muss aufzeigen, dass der von ihm bemängelte Schaden ursächlich auf die Bergbautätigkeit zurückzuführen ist. Nicht so bei Steinkohlenrevieren. Dort greift die sog. Bergschadensvermutung. Sie kommt zur Geltung, wenn ein Schaden im Einwirkungsbereich eines Bergbaubetriebes auftritt und von der Erscheinung her als Bergschaden typisiert werden kann.

Willi Zylajew möchte nun wissen, welche rechtlichen Erfordernisse bestehen, die Bergschadensvermutung auch auf das Rheinische Braunkohlenrevier anzuwenden. „Viele Betroffene wünschen sich die damit verbundene Beweislastumkehr, da sich so Kosten und Aufwand bei Verfahren zur Feststellung möglicher Bergschäden für die Bürgerinnen und Bürger reduziert", so Zylajew.

Zudem begrüßt Zylajew die Entscheidung des Braunkohlenausschuss, eine Anrufungsstelle für strittige Bergschadensfälle einzurichten: „Das ist im Sinne unserer Region, in der viele Betroffene nun weitere Möglichkeiten erhalten, ihre Anliegen vorzubringen."

 

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